Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Düngeverordnung: Ausnahmen vom zeitlichen Ausbringungsverbot beantragen

Düngeverordnung: Ausnahmen vom zeitlichen Ausbringungsverbot beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Landwirtschaftliche Betriebe können hier für die Aufbringung von Düngemitteln außerhalb der in der Düngeverordnung festgelegten Sperrfrist eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Für Geruchsbelästigung durch Landwirtschaft/Bauernhof/Gülle/Jauche ist nicht die Stadt, sondern die Landwirtschaftskammer Lindlar - Tel.: 02266479990 zuständig.

Details

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen