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Erdwärme

Beschreibung

Beschreibung

Errichtung und Betrieb sowie Modernisierung einer Anlage zur Gewinnung von Erdwärme einschließlich Erdwärmepumpe bedarf gemäß § 11a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer Erlaubnis oder Bewilligung der Unteren Wasserbehörde.

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