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Fischereischein für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung können einen Fischereischein mit Begleitung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Beschreibung

Beschreibung

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein erhält seine Gültigkeit nach Abführung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe und Ausstellung des Nachweises über deren Entrichtung für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden.

Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.

Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben dem Fischereischein mit Begleitung auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr sowie ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) mitzuführen.

Das Mitführen eines Fischereischeins mit Begleitung ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.

Neben dem Fischereischein mit Begleitung wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer oder Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.

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