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Grundwasserentnahmen

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung nach § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Ob für diese Benutzung eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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