Details
Dokumente
Ob die geplante Grundwasserentnahme erlaubnispflichtig ist und welche Unterlagen benötigt werden, kann erst beurteilt werden, wenn folgende Informationen vorliegen:
- Lage bzw. Grundstück der Entnahme
- Art der Zutageförderung
- Zweck der Grundwassernutzung
- Menge der Grundwasserentnahme
Gebühren
Für die Entscheidung über die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr abhängig vom Wert der Gewässerbenutzung, mindestens jedoch 200 € erhoben.
Bei Angelegenheiten, die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind, kann die Gebühr bis auf das Doppelte erhöht werden. Erfolgt eine nachträgliche Entscheidung über die Erlaubnis der Gewässerbenutzung, wenn diese ohne Genehmigung aufgenommen wurde, dann erhöht sich die Gebühr auf das Dreifache.
Bemerkung
Grundwasserstände:
Auf Wunsch, kann geprüft werden, ob in der Nähe einer geplanten Grundwasserentnahmestelle Grundwasserstände bekannt sind.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) bietet ebenfalls Informationen zu Grundwasserständen an.
Wichtige Hinweise:
- Brunnenbohrungen sind von einem erfahrenen, qualifizierten und ständig anwesenden Bohrgeräteführer zu leiten. Die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 120 sind hierbei zu erfüllen. Auf den Internetseiten des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. finden Sie eine Suchmaschine für zertifizierte Unternehmen.
- In Wuppertal hat sich jede/r Grundstückseigentümer/in vor der Inbetriebnahme einer Wassergewinnungsanlage von der Verpflichtung zu befreien, seinen/ihren gesamten Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts aus den Wasserversorgungsanlagen zu decken. Ein Befreiungsantrag ist bei dem Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) zu stellen.
Links und Downloads
Weitere Links
- Grundwasserstände vom LANUV NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Suchmaschine für Brunnenbohrunternehmen der DVGW CERT GmbH (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wasserversorgungssatzung der Stadt Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundwasserabsenkung und -aufstau (Öffnet in einem neuen Tab)
- Grundwasser (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Herr Jan-Hendrik Mönkemöller | Sachbearbeiter/in | 0202 563-5475 |