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Schwerbehindertenrecht: Widerspruchsverfahren

Wenn Sie mit einem Bescheid im Schwerbehindertenrecht nicht einverstanden sind, können Sie nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen. Ihre Angelegenheit wird anschließend erneut geprüft.

Schwerbehindertenrecht: Widerspruchsverfahren

Beschreibung

Beschreibung

Voraussetzungen / Form des Widerspruchs 

Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt hierfür nicht. Elektronische Widersprüche sind nur über die gesetzlich zugelassenen sicheren Übermittlungswege möglich (z. B. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur).

Im Widerspruch sollte erkennbar sein, gegen welchen Bescheid sich dieser richtet und welches Ziel Sie verfolgen (z. B. höherer Grad der Behinderung oder weitere Merkzeichen). 

Begründung des Widerspruchs 

Es ist sinnvoll, den Widerspruch möglichst direkt zu begründen. Sie können den Widerspruch jedoch auch zunächst ohne Begründung einlegen, um die Frist zu wahren. Die Begründung kann anschließend nachgereicht werden. 

Hilfreich für die Prüfung sind folgende Angaben, 

  • welche Gesundheitsstörungen Ihrer Ansicht nach nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden,
  • welche neuen oder verschlimmerten gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen oder
  • welche medizinischen Unterlagen zusätzlich berücksichtigt werden sollen. 

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