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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wertermittlungen

Der Bereich Wertermittlungen wird tätig, wenn es aufgrund von Grundbesitz, Übertragungen, Nießbrauchrechten, Wohnrechten etc. einen Bewertungsauftrag von 201.31, 201.32, 201.33 oder 201.34 gibt. Es erfolgt die Feststellung des tatsächlichen Wertes von Immobilien (Eigentumswohnung, Garage, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) oder der eingeräumten Rechte.

Beschreibung

Beschreibung

In den folgenden Fällen wird die Wertermittlung nach Beauftragung tätig:

  • Berechnung des Wertes des im Besitz des Antragsstellers befindlichen Eigentums für die Gewährung eines Darlehns zur Überbrückung bis zum Verkauf
  • Berechnung des Wertes eines eingeräumten Wohnungs- oder Nießbrauchrechtes bei übertragenem Eigentum für eine mögliche Ablösung
  • Ermittlung der Angemessenheit einer Miete bei Nießbrauchrecht
  • Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises bei erfolgtem Verkauf. Bei einem zu geringen Verkaufserlös ist eine gemischte Schenkung, Schadensersatzpflicht oder eine Rückabwicklung zu prüfen
  • Prüfung von Leibrenten und deren rechtmäßiger Anpassung gemäß Index

Die Wertermittlung nimmt zur Aufgabenwahrnehmung auch Außentermine wahr.

Hier wird nur die Vorarbeit erledigt, um handlungsfähig zu werden. Nach der Ermittlung werden die Ergebnisse in Form eines Gutachtens für den internen Gebrauch an die Stelle bei 201.3 zurückgegeben, die den Auftrag erteilt hat.

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