Beschreibung
Beschreibung
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Sie erlaubt den Aufenthalt im Bundesgebiet, solange über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde.
Der Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Erste Anlaufstelle für Personen, die sich in Wuppertal aufhalten, ist die:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge NRW
Gersteinring 50
44791 Bochum
- Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Die Aufenthaltsgestattung ist i.d.R. 6 Monate gültig.
- Die Wohnsitznahme der Asylbewerber ist grundsätzlich auf das Stadtgebiet Wuppertal beschränkt
- Grundsätzlich ist neu eingereisten Asylbewerbern innerhalb des ersten Jahres ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet das Arbeiten nicht gestattet. Die Möglichkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis prüft die Ausländerbehörde unter der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und muss dort beantragt werden.
- Für Asylantragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ist eine Beschäftigung nicht erlaubt (Beschäftigungsverbot).
-> Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien
Bitte beachten Sie:
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung muss rechtzeitig vor Ablauf erfolgen.
Die persönliche Vorsprache ist während der offenen Sprechstunde ohne Termin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.