Beschreibung
Beschreibung
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Karte im Scheckkartenformat ausgestellt.
Auf der Karte sind unter anderem persönliche Angaben, das Lichtbild, die Gültigkeitsdauer und die Art des Aufenthaltstitels angegeben.
Der eAT enthält außerdem einen Chip, auf dem unter anderem biometrische Daten gespeichert werden. Darüber hinaus kann die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) genutzt werden.
Details
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich über den vorgesehenen Antragsweg eingereicht.
2. Eingang und Zuordnung
Nach Eingang bei der Ausländerbehörde wird der Antrag der zuständigen Sachbearbeitung zugeordnet.
3. Prüfung
Die zuständige Sachbearbeitung prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein, nimmt die Ausländerbehörde Kontakt mit Ihnen auf.
4. Entscheidung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt bzw. verlängert werden.
5. Termin zur Abgabe der biometrischen Daten
Anschließend erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Bei diesem Termin werden die für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erforderlichen biometrischen Daten erfasst.
Bei Minderjährigen sollte das Kind persönlich mit vorsprechen. Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter*innen müssen ebenfalls persönlich vorsprechen. Eine alleinige Vorsprache ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.
6. Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Nach Erfassung der biometrischen Daten wird der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt.
7. Aushändigung des eAT
Nach Fertigstellung erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit des Antrags kann pauschal nicht festgelegt werden. Um die Bearbeitung nicht zu verzögern, bitten wir darum, Sachstandsanfragen – sofern zwingend erforderlich – frühestens nach zwei Monaten zu stellen.
Nach der Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) beträgt die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei aktuell ca. 4 Wochen.
Hinweis zur Expressbestellung:
Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann eine Expressbestellung des elektronischen Aufenthaltstitels geprüft werden. Die Eilbedürftigkeit muss entsprechend nachgewiesen werden.
Hierfür kann das Kontaktformular der Ausländerbehörde genutzt werden. Als Anliegen ist je nach Fall „unabdingbare Reise“ oder „drohender Arbeitsplatzverlust / Einstellung von Sozialleistungen“ auszuwählen. Entsprechende Nachweise, z. B. des Arbeitgebers, des Jobcenters oder eines Krankenhauses im Ausland, müssen beigefügt werden.
Bei einer Expressbestellung beträgt die Lieferzeit aktuell ca. 3 bis 5 Werktage.
Ob eine Expressbestellung möglich ist, entscheidet die Ausländerbehörde.
Auch bei einer Expressbestellung erfolgt die Aushändigung des eAT nach vorheriger Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Bemerkung
Wichtige Hinweise
- Kinder unter sechs Jahren sollten in der Regel auch bei einer Aufenthaltsverlängerung anwesend sein.
- Ab dem 16. Lebensjahr sind Jugendliche grundsätzlich selbst handlungsfähig und handlungspflichtig. Eine Vorsprache der Eltern ist nicht zwingend erforderlich.
- Die Abgabe von Fingerabdrücken ist für drittstaatsangehörige Personen ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtend.
Gebühren
Bei einer Expressbestellung fällt zusätzlich zur jeweiligen Gebühr ein Expresszuschlag in Höhe von 35,00 Euro an.
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN
Was sollte ich noch wissen?
PIN für die Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie eine neue PIN für die Online-Ausweisfunktion benötigen, können Sie hierfür einen Termin per E-Mail vereinbaren:
kontakt.abhstadt.wuppertalde