Überträge von befristeten Aufenthaltserlaubnissen (für Nicht-EU Bürger)
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Beschreibung
Beschreibung
Möchten Sie Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen lassen?
Bitte prüfen Sie zunächst, wie lange Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.
- Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis weniger als ein Jahr gültig, kann sie nicht einfach übertragen werden.
In diesem Fall müssen Sie zuerst eine Verlängerung beantragen. - Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis noch länger als ein Jahr gültig, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Wir informieren Sie dann über die nächsten Schritte.
Wichtige Hinweise
- Sie müssen persönlich erscheinen.
- Ohne Abgabe Ihrer biometrischen Daten kann kein Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Für alle drittstaatsangehörigen Personen ab 6 Jahren ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben (EU-Vorgabe).
- Sie erhalten eine elektronische Chipkarte. Diese wird von der Bundesdruckerei erstellt und Ihnen anschließend ausgehändigt.