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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Überträge von befristeten Aufenthaltserlaubnissen (für Nicht-EU Bürger)

Bei Verlust des Heimatpasses oder des befristeten Aufenthaltstitels muss die Karte neu bestellt werden.

Überträge von befristeten Aufenthaltserlaubnissen (für Nicht-EU Bürger)

Beschreibung

Beschreibung

Möchten Sie Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis auf einen neuen Pass übertragen lassen?

Bitte prüfen Sie zunächst, wie lange Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.

  • Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis weniger als ein Jahr gültig, kann sie nicht einfach übertragen werden.
    In diesem Fall müssen Sie zuerst eine Verlängerung beantragen.
  • Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis noch länger als ein Jahr gültig, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Wir informieren Sie dann über die nächsten Schritte.

Wichtige Hinweise

  • Sie müssen persönlich erscheinen.
  • Ohne Abgabe Ihrer biometrischen Daten kann kein Aufenthaltstitel ausgestellt werden. Für alle drittstaatsangehörigen Personen ab 6 Jahren ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben (EU-Vorgabe).
  • Sie erhalten eine elektronische Chipkarte. Diese wird von der Bundesdruckerei erstellt und Ihnen anschließend ausgehändigt.

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise

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