Beschreibung
Beschreibung
Der Reiseausweis für Flüchtlinge, auch „Blauer Pass“ genannt, wird anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention als Reisedokument ausgestellt.
Mit dem Reiseausweis können grundsätzlich Reisen ins Ausland unternommen werden. Reisen in den Staat, vor dessen Verfolgung Schutz gewährt wurde, können Auswirkungen auf den Schutzstatus haben.
Der Reiseausweis für Flüchtlinge wird für eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren ausgestellt. Die konkrete Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.