Beschreibung
Beschreibung
Ausländer*innen müssen grundsätzlich einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Wer keinen gültigen Pass besitzt, muss sich grundsätzlich zunächst bei der Auslandsvertretung des Herkunftsstaates um die Ausstellung oder Verlängerung eines Passes oder Passersatzes bemühen.
Der Reiseausweis für Ausländer ist ein deutsches Passersatzpapier, das nur in besonderen Ausnahmefällen ausgestellt werden kann. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie keinen Pass oder Passersatz Ihres Herkunftsstaates besitzen und diesen nicht auf zumutbare Weise erlangen können.
Ob die Beschaffung eines Nationalpasses möglich und zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft. Dabei müssen Sie grundsätzlich an der Passbeschaffung mitwirken und Ihre bisherigen Bemühungen nachweisen.
Hohe Kosten für die Passbeschaffung oder die hierfür im Herkunftsstaat vorgesehenen Gebühren führen grundsätzlich nicht dazu, dass die Passbeschaffung als unzumutbar gilt.
Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur in Betracht, wenn zwingende Gründe dies erfordern.
Ausweisersatz
In bestimmten Fällen kann ein Ausweisersatz ausgestellt werden, wenn kein Nationalpass vorhanden ist.
Dies betrifft insbesondere subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit einem Abschiebungsverbot, die über keinen Nationalpass verfügen. Ein Ausweisersatz kann außerdem in Betracht kommen, wenn ein Nationalpass nur für einen kurzen, vorübergehenden Zeitraum nicht erlangt werden kann.
Je nach Einzelfall kann der Ausstellung eines Ausweisersatzes ebenfalls eine Prüfung vorausgehen, ob und auf welche Weise ein Nationalpass beschafft werden kann.