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Vertriebenenangelegenheiten

Statusfeststellungen gemäß Gesetz über die Angelegenheiten der Spätaussiedler, Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)

Vertriebenenangelegenheiten

Beschreibung

Beschreibung

Das Bescheinigungsverfahren über den Status als Spätaussiedler wird ab 01.01.2005 zentral durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt.

Für alle Spätaussiedler, deren Registrierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und die Verteilung auf die Länder bis zum 01.01.05 erfolgte, bleibt die Stadt Wuppertal zuständig. Dies betrifft u.a. die Ausstellung von Bescheinigungen und sonstigen Statusfragen nach den alten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.

Bei Fragen zu Vertriebenenangelegenheiten, wenden Sie sich bitte an die oben genannte Mailadresse.

Damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten können, bitten wir Sie, das nachstehende Formular auszufüllen und mit an die Mailadresse zu senden.

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