Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

Zum Schutz von Ehe und Familie können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner*innen, Eltern sowie minderjährige ledige Kinder zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen nachziehen.

Beschreibung

Beschreibung

Vor der Einreise ist grundsätzlich ein Visum zum Familiennachzug bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland zu beantragen. Im Rahmen des Visumverfahrens werden die jeweiligen Voraussetzungen für den Familiennachzug geprüft. 

Nach der Einreise und dem Zuzug nach Wuppertal ist zunächst die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Anschließend sollte rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden. 

Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, hängt von der jeweiligen familiären Beziehung und dem Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Bezugsperson ab.

Details

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen