Beschreibung
Beschreibung
!! HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE !!
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
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Die Beantragung der Leistungen ist online (BAföG Digital (Öffnet in einem neuen Tab)) möglich.
Antragsformulare gibt´s ebenfalls online (hier (Öffnet in einem neuen Tab)) oder im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Alexanderstr. 18, 42103 Wuppertal in Papierformat ausliegend.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht unbedingt notwendig.
Sprechzeiten seit 1. September 2025:
Offene Sprechzeit
Mittwochs: 11:00–13:00 Uhr & 14:00–16:00 Uhr
(persönliche Vorsprache ohne Termin)
Allgemeine Informationen
Wer ist zuständig?
Für Schüler*Innen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Alle anderen Schüler*Innen können den Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung stellen, in der Stadt/Kreis, in der die Eltern wohnhaft sind. Wohnen die Eltern in verschiedenen Städten/Kreisen, wird der Antrag am Wohnort der Schülerin/des Schülers gestellt.
Für Studentinnen und Studenten ist das jeweilige Hochschulsozialwerk zuständig.
Wer und was wird gefördert?
Anspruchsberechtigt ist in der Regel, wer bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine später aufgenommene Ausbildung noch gefördert werden.
Gefördert werden:
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - eine abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt;
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt;
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen (erst ab dem 3. Semester), Abendgymnasien (erst ab dem 4. Semester) und Kollegs.
Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Bildungsgänge unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Nein, die Leistungen werden für Schüler*Innen grundsätzlich als Zuschuss gezahlt.
Wie viel BAföG bekomme ich?
Da Schüler*Innen unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, ist es wichtig, sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung individuell beraten zu lassen, um zu erfahren, wie hoch der eigene BAföG- Anspruch ist. In der Regel wird das BAföG abhängig vom Einkommen der Familie gezahlt.