Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Schülerservice: Schulbucherstattung

Erstattung des Eigenanteils

Beschreibung

Beschreibung

Nach § 96 Schulgesetz NRW wird durch den Schulträger ausschließlich der Eigenanteil für Empfänger und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) übernommen.

Alle Anliegen können per Post, per E-MAil oder über den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Zeiten der tel. Erreichbarkeit: montags - donnerstags 08:00 h - 15:00 h, freitags 08:00 h - 12:30 h 

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen