Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Elterngeld: Alleinerziehende (Sonderregelungen)

Für alleinerziehende Elternteile gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für gemeinsam erziehende Eltern. Unter gewissen Voraussetzungen können alleinerziehende Elternteile allerdings die Partnermonate für sich zusätzlich in Anspruch nehmen.

Elterngeld: Alleinerziehende (Sonderregelungen)

Beschreibung

Beschreibung

Alleinerziehende Elternteile können bis zu 14 Monate Basiselterngeld bzw. bis zu 28 Monate Elterngeld Plus erhalten, wenn

sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) erfüllen

und

eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Bezugsmonate erfolgt (diese Bedingung kann bereits durch den Bezug von Mutterschaftsgeld erfüllt sein). 

Wer in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt kein Arbeitseinkommen erzielt hat, kann die Voraussetzung der Einkommensminderung nicht erfüllen und hat somit keine Ansprüche auf die zusätzlichen Partnermonate.

Darüber hinaus können auch Alleinerziehende Partnerschaftsbonusmonate beantragen.

 

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen