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Elterngeld: Berufsausbildung

Elterngeld: Berufsausbildung

Beschreibung

Beschreibung

Bei einer Berufsausbildung, die nach der Geburt fortgesetzt wird,  stehen 300 € Elterngeld zu – auch bei voller Arbeitszeit.

Als Berufsausbildung gelten

  • die betriebliche Ausbildung
  • der Vorbereitungsdienst und Aufstiegsausbildungen in den einzelnen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes
  • Praktika von Studenten, die nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen vorgeschrieben sind
  • die Vorbereitung auf die Promotion im Rahmen der Graduiertenförderung

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