Elterngeld: Berufsausbildung
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Beschreibung
Beschreibung
Bei einer Berufsausbildung, die nach der Geburt fortgesetzt wird, stehen im Basiselterngeld 300 € Sockelbetrag Elterngeld zu – auch bei voller Arbeitszeit. Im Elterngeld Plus der Sockelbetrag von 150,- EUR.
Weniger als der Sockelbetrag wird nicht gezahlt.
Als Berufsausbildung gelten
- die betriebliche Ausbildung
- der Vorbereitungsdienst und Aufstiegsausbildungen in den einzelnen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes
- Praktika von Studenten, die nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen vorgeschrieben sind
- die Vorbereitung auf die Promotion im Rahmen der Graduiertenförderung