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Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2023

Kindergelderhöhung 2023:

Das Kindergeld beträgt seit 01.01.2023 für jedes Kind 250 Euro. Die Überweisung erfolgt durch die Familienkasse.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden ab Januar 2023 angehoben.
Die Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer Tabelle steigen zum 01.01.2023.

Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2023

Beschreibung

Beschreibung

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt ab 01.01.2023 für 0 - 5 Jährige 437,- €, für 6 - 11 Jährige 502,- € und für 12 - 17 Jährige 588,- €.

Davon ist im Regelfall das jeweilige hälftige Kindergeld abzuziehen.

Die Unterhaltsvorschussleistungen betragen ab 01.01.2023 für 0 - 5 Jährige 187,- €, für 6 - 11 Jährige 252,- € sowie für 12-17 Jährige 338,- €.

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