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Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2025

Kindergelderhöhung 2025:

Das Kindergeld beträgt seit 01.01.2025 für jedes Kind 255 Euro. Die Überweisung erfolgt durch die Familienkasse.

Die Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer Tabelle sind zum 01.01.2025 angehoben worden.

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben sich daher ab Januar 2025 geändert.

Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2025

Beschreibung

Beschreibung

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt ab 01.01.2025 für 0 - 5 Jährige 482,- €, für 6 - 11 Jährige 554,- € und für 12 - 17 Jährige 649,- €.

Davon ist im Regelfall das jeweilige hälftige Kindergeld abzuziehen.

Die Unterhaltsvorschussleistungen betragen ab 01.01.2025 für 0 - 5 Jährige 227,- €, für 6 - 11 Jährige 299,- € sowie für 12-17 Jährige 394,- €.

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