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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Unterhaltsvorschuss: Zahlung

Unterhaltsvorschussleistungen werden jeweils zum 1. Tag des Monats ausgezahlt.

Zahlungen erfolgen immer auf ein Konto bei einer deutschen Sparkasse oder Bank. Überweisungen auf ein Konto des unterhaltspflichtigen Elternteils sind grundsätzlich nicht möglich.

Der allein erziehende Elternteil kann immer ein Guthabenkonto bei einer Sparkasse oder Bank auf seinen Namen einrichten.

Unterhaltsvorschussleistungen werden auf Zahlungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) und dem SGB XII (Sozialhilfe) angerechnet, mindern also diese Ansprüche.

Erläuterungen und Hinweise

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