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Elterngeld: Arbeitslosengeld 2

Beim Arbeitslosengeld 2 („Bürgergeld"), bei der Grundsicherung oder beim Kindergeldzuschlag wird das gezahlte Elterngeld grundsätzlich vollständig angerechnet.

Elterngeld: Arbeitslosengeld 2

Beschreibung

Beschreibung

Wurde vor Geburt Einkommen erzielt, wird ein Freibetrag errechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen vor Geburt, beträgt jedoch maximal 300 €. Es lohnt sich somit, vorhandene Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen aus den 12 Monaten vor Geburt des Kindes bei Antragstellung mit einzureichen.

ALG2-Bezieher müssen einen Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldkasse stellen. Wurden vor der Bewilligung von Elterngeld im Bezugszeitraum bereits Leistungen nach dem SGB II gewährt, rechnet die Elterngeldkasse entsprechende Zahlungen mit den Jobcentern ab.

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