Beschreibung
Beschreibung
Der Anspruch auf Elterngeld berechnet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen aus den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes.
Bei der Bestimmung der 12 Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bis längstens 14. Lebensmonat (bei Elterngeld Plus) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist (Attest erforderlich), oder in denen ein Einkommensverlust aufgrund der Corona-Pandemie entstanden ist grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
In der Vergangenheit eingereichte Unterlagen müssen nicht erneut vorgelegt werden.
Elternzeiten ohne Elterngeldzahlungen lösen keine Rückrechnung des Einkommens aus.