Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Elterngeld: Rückforderung

Überzahltes Elterngeld wird von der Elterngeldstelle zurückgefordert.

Elterngeld: Rückforderung

Beschreibung

Beschreibung

Zahlungen sind entsprechend dem Rückforderungsbescheid immer an die Bundeskasse Trier zu überweisen.

Die erforderlichen Daten (Bankverbindung, Kassenzeichen) sind im Rückforderungsbescheid ausgewiesen.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen