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Beistandschaft: Beratung unterhaltspflichtiger Elternteile

Unterhaltspflichtige Elternteile haben keinen Anspruch auf Beratung durch die Beistandschaft - es sei denn, dass für das unterhaltsberechtigte Kind eine Beistandschaft besteht.

Beistandschaft: Beratung unterhaltspflichtiger Elternteile

Beschreibung

Beschreibung

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes richtet sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Nähere Auskünfte, insbesondere zur Höhe eines möglichen Unterhaltsbeitrages geben die niedergelassenen Anwälte.

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