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Elternzeit: Kündigung

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/innen.

Elternzeit: Kündigung

Beschreibung

Beschreibung

Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Dies gilt auch für die Beantragungsfrist von 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

 

Will die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit kündigen, muss die schriftliche Kündigung der Arbeitgeberseite spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit zugegangen sein (unabhängig von vertraglichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen).

 

 

 

 

 

 

 

 

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