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Kindesunterhalt

Der Beistand des Jugendamtes macht die Unterhaltsansprüche der Kinder auf Antrag edes allein erziehenden Elternteils gegen den anderen Elternteil geltend und setzt sie bei Bedarf gerichtl. durch. Der Unterhalt in Geld wird eingezogen und an die Kinder weitergeleitet.

Kindesunterhalt

Beschreibung

Beschreibung

  • Unterhaltspflichtige Eltern werden von der Beistandschaft auf Leistungsfähigkeit für den Unterhalt überprüft.
  • Hat der Elternteil kein Einkommen und ist nicht dauernd erwerbsunfähig, muss er sich im gesamten Bundesgebiet um Arbeit bemühen.
  • Kann der Elternteil zahlen, kann er die Verpflichtung direkt durch (kostenfreie) Urkunde anerkennen.
  • Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Unterhaltstitel, auch wenn freiwillig gezahlt wird.

 

  •  Terminvergabe für persönliche Vorsprachen ist erforderlich!

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