Kindesunterhalt
Kontakt
Beschreibung
Beschreibung
- Unterhaltspflichtige Eltern werden von der Beistandschaft auf Leistungsfähigkeit für den Unterhalt überprüft.
- Hat der Elternteil kein Einkommen und ist nicht dauernd erwerbsunfähig, muss er sich im gesamten Bundesgebiet um Arbeit bemühen.
- Kann der Elternteil zahlen, kann er die Verpflichtung direkt durch (kostenfreie) Urkunde anerkennen.
- Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Unterhaltstitel, auch wenn freiwillig gezahlt wird.
- Terminvergabe für persönliche Vorsprachen ist erforderlich!