Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beistandschaft: Einrichtung Unterhaltsbeistandschaft

Allein erziehende Elternteile können eine Beistandschaft zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes einrichten.

Ansprüche der Kinder gegen den anderen Elternteil werden geltend gemacht und (gerichtl.) durchgesetzt, der Unterhalt in Geld eingezogen und an die Kinder weitergeleitet.

Beistandschaft: Einrichtung Unterhaltsbeistandschaft

Beschreibung

Beschreibung

Der Beistand beurkundet Unterhalsforderungen kostenfrei. Es entstehen keine Beurkundungs- oder Zustellungsgebühren für die unterhaltspflichtigen Elternteile.

Terminvereinbarung ist erforderlich.

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen