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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beistandschaft

In der Beistandschaft des Jugendamtes werden Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder und junger Volljähriger verfolgt.

Außerdem werden hier Anerkennungen von Vaterschaften sowie die gemeinsame elterliche Sorge kostenfrei beurkundet. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft durch Gerichtsurteil festgestellt. Die notwendige Klage führt der Beistand für das Kind.

Bescheinigungen über das Sorgerecht (Negativatteste) werden hier aus dem Sorgeregister der Stadt Wuppertal ausgestellt.

Beistandschaft

Beschreibung

Beschreibung

Jeder allein erziehende Elternteil, egal ob verheiratet oder ledig, kann eine Beistandschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beantragen. Der Antrag ist nicht abhängig von einem gleichzeitigen Bezug öffentlicher Leistungen für das Kind 

 

Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminabsprache

 

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