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Aktenübernahme aus der städtischen Verwaltung

Aktenübernahme aus der städtischen Verwaltung

Beschreibung

Beschreibung

Das Stadtarchiv ist gemäß Archivgesetz des Landes NRW und laut Schriftgutordnung der Stadt Wuppertal für die Bewertung und Sicherung des nicht mehr im laufenden Dienstbetrieb der städtischen Verwaltung benötigten Schriftguts zuständig. Es entscheidet unter Berücksichtigung von Aufbewahrungsfristen über die Frage der Vernichtung der Akten oder ihrer dauerhaften Übernahme ins Archiv, vor allem unter kulturhistorischen Gesichtspunkten. Eine Aktenvernichtung durch die städtischen Leistungseinheiten darf nur nach vorhergehender Bewertung durch das Stadtarchiv erfolgen. Auch private Unterlagen (Nachlässe, Sammlungen, Fotos etc.) können ins Archiv übernommen werden.

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