Beschreibung
Beschreibung
Die Betroffenen erhalten in der Regel einen Kostenfestsetzungsbescheid (Bescheid - Abschleppmaßnahme). Jeder Abschleppmaßnahme hängt außerdem auch ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren an (bspw. Falschparken).
Bei Fragen, ob ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, bitte an die Leitstelle des Ordnungsdienstes (563-4000) wenden.
Abschleppbescheid ist vorhanden:
- Sofern der Betroffene bereits einen Abschleppbescheid erhalten hat, kann er sich an den angegebenen Sachbearbeiter wenden.
Abschleppbescheid ist nicht vorhanden:
- Bei jeglichen Fragen zu einer vom Ordnungsamt durchgeführten Abschleppmaßnahme ohne Bescheid bitte an Frau Warich wenden.