Beschreibung
Beschreibung
Der Führerschein kann
- persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter, während der Sprechzeiten (Mo-Fr 08.00 bis 12.30 Uhr), abgegeben werden (eine Terminabsprach ist nicht erforderlich aber empfehlenswert aufgrund von Homeoffice der Kolleg*innen) und auch wieder vor Ort abgeholt werden
- durch Dritte ohne Vollmacht abgegeben werden (bitte ebenfalls Sprechzeiten etc. beachten)
- per Einschreiben an die Bußgeldstelle versandt werden (das Fahrverbot beginnt, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (Posteingangsstempel oder Entgegennahme).) Der/die Betroffene erhält eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen zur Rücksendung (per Einschreiben) des Führerscheines.
- in den Fristenbriefkasten, rechts vor dem Haupteingang des Rathauses Barmen, eingeworfen werden (das Fahrverbot beginnt dann mit dem Tag des Einwurfes. Ebenfalls erwartet den/die Bürger/in eine schriftliche Eingangsbestätigung. Es sollte immer das Akten- btw. Kassenzeichen angegeben werden.)
Sollte das Fahrverbot nicht angetreten werden, muss mit einer Beschlagnahmung des Führerscheins gerechnet werden.
Bei der Abholung für eine andere Person ist eine Vollmacht mitzubringen. Die Rücksendung auf dem Postweg erfolgt per Einwurf-Einschreiben und ist für den Betroffenen kostenlos.
Verlust/Diebstahl Führerschein
Es muss eine Verlustmeldung bei der Polizei erfolgen. Der Nachweis über den Verlust/Diebstahl der Bußgeldstelle vorgelegt werden, damit das Fahrverbot beginnen kann.
Abgabe bei einer anderen Behörde (Fahrverbot aus Wuppertal)
Sollten Sie zwar einen Bußgeldbescheid aus Wuppertal erhalten haben, jedoch in einer anderen Stadt wohnen, so kann der Führerschein in der Heimatstadt abgegeben werden, ohne vorher mit dem Sachbearbeiter in Wuppertal zu sprechen.
Jedoch muss die dortige Behörde den Führerschein nicht annehmen, da es sich um eine reine Kulanzentscheidung handelt (dies muss von dem Betroffenen bei der Heimatbehörde erfragt werden). In diesem Falle müsste der Führerschein dann trotzdem in Wuppertal abgegeben werden.
Auswärtige Fahrverbote
Die Stadt Wuppertal nimmt grundsätzlich alle Führerscheine bzgl. einer auswärtigen Vollstreckung eines Fahrverbotes an. Bei der Abgabe ist der Bußgeldbescheid (Kopie) der erlassenden Behörde und der Führerschein mitzubringen. Bei Abgabe für eine andere Person gilt dies ebenso.
Die Fahrverbotsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (Posteingangsstempel oder Entgegennahme).
Über die Länge eines Fahrverbotes (1-3 Monate) kann keine pauschale Auskunft erteilt werden, da es verschiedene Tatbestände gibt. Die Länge des Fahrverbotes ergibt sich aus dem Verstoß der begangen wurde. Dazu sollte Sie den jeweiligen Sachbearbeiter, am besten per E-Mail, befragen.