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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Hunde: Anleinpflicht

Anleinpflicht für Hunde im öffentlichen Raum

Beschreibung

Beschreibung

Das Wichtigste auf einen Blick

Egal ob kleiner Welpe oder großer Vierbeiner: Wo viele Menschen aufeinandertreffen, müssen alle Hunde an die Leine.

Das gilt in Wuppertal für folgende Bereiche:

  • Belebte Straßen: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und der Busbahnhof.
  • Parks & Natur: Öffentliche Parks, Grün- und Erholungsanlagen, Friedhöfe und Bereiche rund um Gewässer.
  • Veranstaltungen: Feste, Märkte, Versammlungen und andere Menschenansammlungen.
  • In Gebäuden: Schulen, Kitas und öffentliche Ämter.
  • Wichtig für Spielplätze: Auf Kinderspielplätzen sind Hunde komplett verboten (Ausnahme: Blindenhunde). 

Wo darf mein Hund frei laufen?

  • Hundeauslaufgebiete: Nur auf extra dafür ausgewiesenen und beschilderten Flächen.
  • Im Wald: Auf offiziellen Waldwegen dürfen Hunde im Einflussbereich des Halters ohne Leine laufen (außerhalb der Wege gilt die Leinenpflicht).
  • Zudem wird empfohlen, die Tiere in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli angeleint zu lassen. 
  • In Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht ohne Ausnahme.

Zusätzliche Regeln nach Hundegröße (NRW-Recht)

Für große Hunde (ab 20 kg oder ab 40 cm Schulterhöhe)

  • Müssen innerhalb aller bebauten Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Wegen an die Leine.

Für gefährliche Hunde & bestimmte Rassen (ohne Befreiung)

  • Müssen überall außerhalb des eigenen Grundstücks angeleint sein.
  • Leinenpflicht gilt hier auch in Hausfluren, Aufzügen und Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.

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