Hunde: Anleinpflicht
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Beschreibung
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Das Wichtigste auf einen Blick
Egal ob kleiner Welpe oder großer Vierbeiner: Wo viele Menschen aufeinandertreffen, müssen alle Hunde an die Leine.
Das gilt in Wuppertal für folgende Bereiche:
- Belebte Straßen: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und der Busbahnhof.
- Parks & Natur: Öffentliche Parks, Grün- und Erholungsanlagen, Friedhöfe und Bereiche rund um Gewässer.
- Veranstaltungen: Feste, Märkte, Versammlungen und andere Menschenansammlungen.
- In Gebäuden: Schulen, Kitas und öffentliche Ämter.
- Wichtig für Spielplätze: Auf Kinderspielplätzen sind Hunde komplett verboten (Ausnahme: Blindenhunde).
Wo darf mein Hund frei laufen?
- Hundeauslaufgebiete: Nur auf extra dafür ausgewiesenen und beschilderten Flächen.
- Im Wald: Auf offiziellen Waldwegen dürfen Hunde im Einflussbereich des Halters ohne Leine laufen (außerhalb der Wege gilt die Leinenpflicht).
- Zudem wird empfohlen, die Tiere in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli angeleint zu lassen.
- In Naturschutzgebieten gilt Leinenpflicht ohne Ausnahme.
Zusätzliche Regeln nach Hundegröße (NRW-Recht)
Für große Hunde (ab 20 kg oder ab 40 cm Schulterhöhe)
- Müssen innerhalb aller bebauten Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Wegen an die Leine.
Für gefährliche Hunde & bestimmte Rassen (ohne Befreiung)
- Müssen überall außerhalb des eigenen Grundstücks angeleint sein.
- Leinenpflicht gilt hier auch in Hausfluren, Aufzügen und Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern.