Beschreibung
Beschreibung
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) zum 01.04.2017 geändert.
Informationen zu den Änderungen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Für die Erteilung der Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigung ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie unter Downloads.