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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Feuerwerk

Außer zu Silvester - 31.12./01.01. - dürfen Feuerwerke der Kategorie II von Privatpersonen nur mit Genehmigung abgebrannt werden. Für Pyrotechniker besteht unabhängig von der Kategorie eine Anzeigepflicht.

Beschreibung

Beschreibung

Private Feuerwerke werden nur genehmigt, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller einen besonderen Anlass nachweisen kann.

Als besonderer Anlass werden Firmenjubiläen (z. B. 50, 75, 100 Jahre), besondere Geburtstage (50 oder 75 Jahre) oder Ehejubiläen (silberne/goldene Hochzeit) gewertet.

Feuerwerke anlässlich von 18. Geburtstagen, Verlobungen oder Eheschließungen etc. werden nicht genehmigt.

Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen (siehe Downloads).

Folgendes ist zu beachten:

Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Feuerwerke müssen grundsätzlich um 22.00 Uhr beendet sein. In den Monaten Mai, Juni und Juli müssen sie spätestens um 22.30 Uhr beendet sein. Während der Sommerzeit (vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Samstag im Oktober) kann das Ende der Feuerwerke um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden.

Die erteilte Genehmigung berechtigt zum Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II.

In Wuppertal dürfen in Landschafts- und Naturschutzgebieten keine Feuerwerke gezündet werden. Eine Karte mit den betroffenen Gebieten kann unter http://geoportal.wuppertal.de:80/deegree/invoke.jsp?wmc=wmc_SCHUTZ abgerufen werden. Bitte einmal auf „Vergrößerungsmodus aktivieren“ und anschließend in die Karte klicken, damit diese Gebiete angezeigt werden.

Sofern der Mindestabstand von 100 Metern zum Wald nicht eingehalten wird, ist ein zusätzlicher (kostenpflichtiger) Antrag beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Herr Fröhlingsdorf, Tel.:02261/7010-301, E-Mail: Hermann.Froehlingsdorfwald-und-holz.nrwde, zu stellen.

Sollen Gegenstände der Kategorie T1 (z.B. Rauchfackeln) abgebrannt werden, ist zu beachten, dass diese nur zu technischen Zwecken und nur auf Privatgelände abgebrannt werden dürfen. Für öffentlichen Wege, Straßen, Plätze, Grünflächen etc. gilt ein Abbrennverbot.

Details

Links und Downloads

Kontakt

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