Beschreibung
Beschreibung
Obligatorisch bei Großveranstaltungen ist die Fertigung eines Sicherheitskonzepts.
Dieses muss mindestens die folgenden Punkte umfassen:
- Beschreibung der Großveranstaltung
(allgemeine Beschreibung wie Volksfest, Musikfestival, etc.)
- Beschreibung von Schutzzielen
- Dimension der Großveranstaltung (Fläche, Besucher, etc.)
- Veranstaltungsplan (zeitlich, räumlich, Einfriedung, etc.)
- Organisationsaufbau (Veranstalter, Erreichbarkeiten vor Ort, etc.)
- Flucht- und Rettungswegeplan
- Sanitäts- und Rettungsdienstplan
- Ordnung und Sicherheit (Sicherheitsfirma, etc.)
- Angaben zur Kommunikation (Personal und Besucher)
- Verkehrslenkungsplan
- Versorgung- und Entsorgungsplan
- Bewirtungsplan
- Angaben zur Haftpflichtversicherung
Antragsfrist:
Da bei Großveranstaltungen neben der Erstellung einer Sicherheitskonzeption auch noch die Genehmigung der Bezirksregierung (von der Ordnungsbehörde) eingeholt werden muss, ist die Antragstellung sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn erforderlich.