Beschreibung
Beschreibung
Hintergrund der Notwendigkeit eines Leichenpasses ist, dass Opfer von Gewaltverbrechen nicht durch Verbringung ins Ausland den bundesdeutschen Ermittlungsbehörden entzogen werden können und somit Beweise vernichtet werden. Auch sollen so Pandemien verhindert werden. Opfer von hoch ansteckenden, meldepflichtigen Infektionskrankheiten dürfen nicht ins Ausland transportiert werden.
Bitte beachten Sie, dass Leichenpässe nur Mo. - Fr. (außer an Feiertagen) bis 12:30 Uhr ausgestellt werden können.