Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV für eine Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Beschreibung

Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie u. a. Ihre Fachkunde nachweisen.

Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.

Um an diesem staatlichen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese können Sie beim Ordnungsamt beantragen.

Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.

Voraussetzungen:

Persönliche Eignung 

Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.

Zuverlässigkeit 

Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.

Vollendung des 21. Lebensjahres 

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

EU-Staatsangehörigkeit

Antragstellung:

Ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter ist erforderlich, um Ihre persönliche Eignung festzustellen. Dieses kann entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.

Der Antrag ist formgebunden schriftlich zu stellen. Der Antrag kann auch eingescannt per Email übersandt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads/Links.

Dem Antrag fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei.

Da im Antragsverfahren mehrere Behörden zu beteiligen sind, kann die Bearbeitung drei Monate und länger dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Terminplanung für den staatlichen Lehrgang.

Nachdem alle Unterlagen vorliegen, werden diese geprüft. Sofern keine Versagensgründe vorliegen, wird sich die zuständige Sachbearbeiterin/der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen