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Gewerbeauskunft - erweiterte Gewerbeauskunft an öffentliche Stellen (Amtshilfeersuchen)

Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Wuppertal - erweiterte Gewerbeauskunft an öffentliche Stellen (Amtshilfeersuchen)

Gewerbeauskunft - erweiterte Gewerbeauskunft an öffentliche Stellen (Amtshilfeersuchen)

Beschreibung

Beschreibung

Das Gewerbemelderegister ist kein öffentliches Register wie etwa das Handelsregister. Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistischen Erhebungen. Für die Erteilung einer Gewerbeauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung.

Bei Auskunftserteilung  wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.

Die Grunddaten eines in Wuppertal aktuell gemeldeten Gewerbebetriebes werden Interessierten unter https://wuppertal.de/gewerbeauskunft-einf allgemein zugänglich gemacht.  Die Grunddaten umfassen den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte gewerbliche Tätigkeit.

Erweiterte Gewerbeauskünfte an öffentliche Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger, Polizei, Zoll etc.) sind im Rahmen der Amtshilfe gebührenfrei.

Neben der gängigen schriftlichen Anfrage an das GewerbeCenter können sich die öffentlichen Auskunftsersuchenden nunmehr  für ein automatisiertes Auskunftsverfahren registrieren lassen, wenn

  • die Kenntnis der Daten zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erhebliche Nachteile für das Gemeinwohl erforderlich ist oder
  • die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erhoben werden könnten oder von einer derartigen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, abgesehen werden muss und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt und
  • der Abruf der Daten wegen der Häufigkeit oder Eilbedürftigkeit und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Gewerbetreibenden angemessen ist und
  •  die zum Abruf bereitgehaltenen Daten ihrer Art nach für die Aufgaben oder Geschäftszwecke des Empfängers erforderlich sein können.

Die Registrierung für auskunftsersuchende öffentliche Stellen kann unter https://wuppertal.de/gewerbeauskunft/ erfolgen.

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