Beschreibung
Beschreibung
Eine sofortige Unterbringung nach §§ 11 – 14 PsychKG findet in Fällen statt, in denen durch krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, die eine Unterbringung erforderlich macht.
Bitte melden Sie sich in solchen Fällen bei der Leitstelle des Ordnungsamtes unter 0202-5634000.
Wenden Sie sich bitte in den Zeiten von montags – freitags 06:00 – 22:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 10:00 – 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) an den Ordnungsdienst unter der unten genannten Rufnummer und zu den übrigen Zeiten an die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.