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WuppertalRathaus & Bürgerservice

302.21 Feinstaubplakette

302.21 Feinstaubplakette

Beschreibung

Beschreibung

Falsches Kennzeichen auf der Umweltplakette

Wenn das Kennzeichen auf der Umweltplakette nicht mit dem angebrachten amtlichen Kennzeichen übereinstimmt, erhält der Fahrzeughalter ein Verwarngeld i.H.v. 55,00 Euro.

Fehlende Umweltplakette

Wenn die Umweltplakette am Fahrzeug fehlt, erhält der Fahrzeughalter eine Anhörung und anschließend ein Bußgeld i.H.v. 128,50 Euro.

Umweltplakette E-Auto

E-Autos sind zwar emissionsfrei unterwegs, der Gesetzgeber hat aber für sie bislang keine Ausnahmen formuliert, wie es z.B. bei Krafträdern oder Oldtimern der Fall ist. Daher muss auch ein E-Auto, welches in einer Umweltzone unterwegs ist, eine grüne Plakette vorweisen. Das „E“ im Kennzeichen genügt also leider nicht, um auf den fehlenden Schadstoffausstoß aufmerksam zu machen. Bei Hybridfahrzeugen richtet sich die Farbe der zuzuteilenden Plaketten übrigens wie bei den reinen Verbrennern nach dem Abgasverhalten des Verbrennungsmotors.

Wichtig:

Generell besteht die Möglichkeit die fehlerhafte bzw. fehlende Umweltplakette bei der Straßenverkehrsbehörde, TÜV-Stellen, Dekra, ATU-Filialen oder anderen Autowerkstätten zu erwerben, am Fahrzeug anzubringen und dies dem jeweiligen Sachbearbeiter per Mail mitzuteilen (mit Bildnachweis). Die Geldbuße kann dann auf ein Verwarngeld von 15,00 Euro reduziert werden.

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