Beschreibung
Beschreibung
In der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger ist geregelt, dass sich Hebammen und Entbindungspfleger beruflich fortbilden müssen.
Innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt mindestens 60 Unterrichtsstunden nachweisen.