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Antrag auf Erteilung einer Versandhandelserlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Versandhandelserlaubnis

Beschreibung

Beschreibung

Für den Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln aus einer öffentlichen Apotheke ist eine Versandhandelserlaubnis erforderlich. Diese ist vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für die Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid ist dies das Gesundheitsamt Wuppertal, hier das Bergische Kompetenzcenter für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie.
Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Versandhandelstätigkeit aufgenommen werden und es erfolgt durch das Gesundheitsamt eine Meldung der erforderlichen Daten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dieses nimmt die Apotheke in das Versandapotheken-Register auf und vergibt das EU-Sicherheitslogo.

Details

Für die Erlaubniserteilung sind nachfolgende Rechtsvorschriften von Bedeutung:
- Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG)
- Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO)
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)

Im Downloadbereich stehen Vordrucke für den Antrag auf Erteilung einer Versandhandelserlaubnis bereit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier Wochen.              

Links und Downloads

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