Beschreibung
Beschreibung
Im Todesfall der Inhaberin/des Inhabers oder der Pächterin/des Pächters einer Apotheke kann diese bis zu zwölf Monate weiterbetrieben werden. Hierfür ist die Genehmigung zur Verwaltung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für Apotheken in den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid ist dies das Gesundheitsamt Wuppertal, hier das Bergische Kompetenzcenter für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie.
Details
Für die Genehmigung einer Apothekenverwaltung ist § 13 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG) von Bedeutung.
Die Erben werden gebeten, schnellstmöglich elektronisch oder telefonisch den Kontakt zum Gesundheitsamt zu suchen.