Beschreibung
Beschreibung
Wesentliche Veränderung der Größe oder Lage von Apothekenbetriebsräumen, deren Ausrüstung oder ihrer Nutzung sind dem Gesundheitsamt, hier dem Bergischen Kompetenzcenter für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie, vor Beginn des Umbaus anzuzeigen.
Details
Die Anzeige kann zunächst formlos zusammen mit aussagekräftigen Grundrissen der geplanten Änderungen erfolgen. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen und eine neue Apothekenbetriebserlaubnis erforderlich werden.
Für die Anzeige eines Umbaus in einer Apotheke ist § 4 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO) von Bedeutung.