Beschreibung
Beschreibung
Der Schutz vor übertragbaren Krankheiten ist eine Kernaufgabe des Gesundheitsamtes. Das Infektionsschutzgesetz regelt genau, welche Krankheiten und Erreger überwacht werden müssen. Die Meldung erfolgt primär über Ärzte und Labore, in manchen Konstellationen aber auch über Einrichtungen wie Pflegeheime oder Schulen. Bei Erhalt einer derartigen Meldung ermittelt das Gesundheitsamt. Es berät den oder die Erkrankten, ermittelt und berät Kontaktpersonen und erklärt eventuell notwendige Maßnahmen, wie eine Absonderungsmaßnahme (z. B. Isolation/Quarantäne), vorbeugende Antibiotikagabe oder Riegelungsimpfung.
Nach einer überstandenen Infektionskrankheit stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt z.B. der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) zulässig ist. Das RKI hat dazu eine sog. "Wiederzulassungsrichtlinie" veröffentlicht. Diese Richtlinie gibt Betroffenen, Einrichtungen und Ärzten ein einheitliche, medizinisch begründete Orientierung.