Beschreibung
Beschreibung
Schadstoffbelastung und Schimmel in Innenräumen können durch bauliche Mängel oder durch das Verhalten der Bewohner bzw. Nutzer bedingt sein oder begünstigt werden. Eine Gesundheitsgefährdung kann entstehen und bei Schimmel in Innenräumen z.B. zum Auftreten von Allergien und zu gehäuften Atemwegsinfekten führen.
Das Gesundheitsamt ist in erster Linie eine Beratungsstelle für gesundheitliche Fragen. Es berät zu richtigem Heiz- und Lüftungsverhalten und informiert über die gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen oder bestimmten Schadstoffen (z.B. Asbest, PCB oder Formaldehyd).
Durch das Gesundheitsamt selbst werden keine Untersuchungen oder Ortstermine in Privatwohnungen durchgeführt. Es werden außerdem keine Gutachten zur Ursachenermittlung (baulich oder verhaltensbedingt) in Mietstreitigkeiten ausgestellt.
Zum Thema Schimmel:
Bewohner einer Mietwohnung sollten einen Schimmelbefall schnellstmöglich beim Vermieter oder Verwalter schriftlich anzeigen. Der Schimmelbefall sollte zeitnah behandelt und die Räume fachgerecht saniert werden. Eine Rechtsberatung, auch Mieterschutz und Verbraucherschuts bezüglich Angelegenheiten zwischen Mieter und Vermieter fallen nicht in den Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes. Bei rechtlichen Streitigkeiten, Mietminderungen oder Fragen zur Beweislast helfen Ihnen Mietervereine oder die Verbraucherzentrale, ggf. auch ein Rechtsbeistand.
Sofern die Bewohnbarkeit einer Wohnung nicht mehr gegeben sein könnte, ist ggf. die Wohnungsaufsicht einzuschalten.
Für Schadstoffquellen außerhalb des betroffenen bewohnten Raumes kann eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes oder der unteren Immissionsschutzbehörde bestehen.
Seitens des Gesundheitsamtes besteht ggfs. eine Zuständigkeit bezüglich Schadstoffbelastung oder Schimmel in öffentlichen Gebäuden. Bei z.B. Schadstoff- oder Schimmelverdacht in Kitas oder Schulen leiten wir Kontrollen und notwendige Schutzmaßnahmen ein.