Beschreibung
Beschreibung
Neben der Überwachung von Infektionskrankheiten gehört die Durchführung von anlassbezogenen Hygienekontrollen zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Sollten in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen sowie in bestimmten Betrieben (z.B. Frisöre, Piercing/Tattoo-Studios, Kosmetikstudios) erhebliche Hygienemängel auffallen, können diese dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Hinweis: Für Hygienemängel in der Gastronomie oder im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Restaurants, Bäckereien, Supermärkte) ist das Gesundheitsamt nicht zuständig. In diesen Fällen kann man sich an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Solingen wenden.