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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Meldung von sonstigen Hygienemängeln

Das Gesundheitsamt überwacht verschiedenste Einrichtungen. Bei Meldung von Hygienemängeln wird das Gesundheitsamt tätig und erlässt ggfs. Maßnahmen.

Beschreibung

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Neben der Überwachung von Infektionskrankheiten gehört die Durchführung von anlassbezogenen Hygienekontrollen zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Sollten in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen sowie in bestimmten Betrieben (z.B. Frisöre, Piercing/Tattoo-Studios, Kosmetikstudios) erhebliche Hygienemängel auffallen, können diese dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Hinweis: Für Hygienemängel in der Gastronomie oder im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Restaurants, Bäckereien, Supermärkte) ist das Gesundheitsamt nicht zuständig. In diesen Fällen kann man sich an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Solingen wenden.

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