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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Meldungen nach Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz verpflichtet bestimmte Personengruppen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen dazu, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen. Das Gesundheitsamt überwacht diese Pflicht.

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