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Meldungen von Bleileitungen

Seit dem 12.01.2026 gilt in Deutschland ein striktes Verbot von Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation von Gebäuden. Hauseigentümer und Vermieter sind verpflichtet, verbleibende Bleirohre vollständig zu entfernen oder stillzulegen. Das Gesundheitsamt überwacht diese Vorgabe. Werden jetzt noch Bleileitungen festgestellt, muss dies beim Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden!

Meldungen von Bleileitungen

Beschreibung

Beschreibung

Grundsätzlich ist das Wuppertaler Trinkwasser von einwandfreier Qualität. Auf den letzten Metern der Versorgungsleitungen vor dem Zapfhahn des Verbrauchers kann es jedoch durch alte Bleileitungen zu erhöhten Bleigehalten im Trinkwasser kommen. Ursache können noch vorhandene bleihaltige Hausanschlüsse, Hausinstallationen und Armaturen sein, die ganz oder zum Teil aus Blei bestehen oder Blei als Legierungsbestandteil beinhalten. Die regelmäßige Aufnahme geringer Bleimengen stellt für Erwachsene und im Besonderen für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder eine gesundheitliche Gefährdung dar. Es beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung. Die empfindlichste Gruppe sind Kleinkinder und Schwangere, da das sich entwickelnde Nervensystem Ungeborener im Mutterleib besonders sensibel reagiert. 

Was kann ich tun?
Auch wenn nur Teilabschnitte noch aus Bleirohren bestehen, kann der jetzt gültige und ab Januar 2028 abgesenkte Grenzwert der Trinkwasserverordnung häufig nicht eingehalten werden. Deshalb sollten Trinkwasserinstallationen in Wohngebäuden, die bis 1973 errichtet wurden, rechtzeitig auf das Vorhandensein von Bleileitungen überprüft werden. Bleirohre sollten nach der Trinkwasserverordnung schon zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt worden sein. Werden jetzt noch Bleileitungen festgestellt, muss dies beim Gesundheitsamt unverzüglich angezeigt werden! Insbesondere Vermieter sind verpflichtet, dies umgehend zu erledigen. 

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Vermieter ihre Mieter über vorhandene Bleirohre schriftlich oder per Aushang informieren müssen. Sollten noch Hausanschlussleitungen aus Blei vorhanden sein, hat der Wasserversorger die Betroffenen unabhängig von der Bleikonzentration in Trinkwasser hierüber zu informieren.

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