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Ortshygiene

Das Gesundheitsamt überwacht im Rahmen der Ortshygiene verschiedenste Einrichtungen auf die Einhaltung hygienischer Standards. Gesetzliche Grundlage sind das IfSG, das ÖGDG NRW und die HygieneVO NRW.

Ortshygiene

Beschreibung

Beschreibung

Der präventive Gesundheitsschutz ist eine Kernkompetenz des Gesundheitsamtes. Wo eine Vielzahl von Menschen auf engem Raum zusammenkommen oder vulnerable Personengruppen  - wie z.B. Kinder oder Senioren - betreut und gepflegt werden, steht die Einhaltung hygienischer Standards unter besonderer gesetzlicher Aufsicht. Gleiches gilt für Betriebe, in denen durch die Art der Tätigkeit (z.B. durch den Einsatz von bestimmten Instrumenten) ein naturgemäß höheres Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern besteht. Dazu überwacht das Gesundheitsamt ganz unterschiedliche Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kitas, Schulen, Asylunterkünfte, Tattoo-Studios, Frisöre oder Kosmetikstudios. Die Gesundheitsämter sind dabei nicht nur Kontrollinstanz. Sie stehen Bürgern und Bürgerinnen oder Gewerbetreibenden jederzeit mit fachlicher Beratung und praktischer Unterstützung zur Seite.

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