Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild
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Beschreibung
Beschreibung
Eine Nachsiegelung ist möglich, wenn
- das Kennzeichen beschädigt ist, die alten Siegel jedoch noch vorhanden sind (z. B. Verwitterung, Bruch), oder
- die Hauptuntersuchung bestanden wurde, die HU-Plakette aber noch nicht aufgeklebt ist.
Wichtige Hinweise:
- Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk können nur gesiegelt werden, wenn der*die Fahrzeughalter*in in Wuppertal gemeldet ist.
- Eine Umkennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn lediglich beschädigte Schilder ersetzt werden und die Siegel noch vorhanden sind.
- Ist der QR-Code des Siegels nicht mehr lesbar, ist eine Umkennzeichnung erforderlich.
Dieses Anliegen kann ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten am Schnellschalter der Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden.