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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild

Sofern das amtliche Kennzeichen beschädigt oder unleserlich ist, kann dieses ersetzt werden.

Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild

Beschreibung

Beschreibung

Eine Nachsiegelung ist möglich, wenn

  • das Kennzeichen beschädigt ist, die alten Siegel jedoch noch vorhanden sind (z. B. Verwitterung, Bruch), oder
  • die Hauptuntersuchung bestanden wurde, die HU-Plakette aber noch nicht aufgeklebt ist.

Wichtige Hinweise:

  • Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk können nur gesiegelt werden, wenn der*die Fahrzeughalter*in in Wuppertal gemeldet ist.
  • Eine Umkennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn lediglich beschädigte Schilder ersetzt werden und die Siegel noch vorhanden sind.
  • Ist der QR-Code des Siegels nicht mehr lesbar, ist eine Umkennzeichnung erforderlich.

Dieses Anliegen kann ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten am Schnellschalter der Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden.

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