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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild

Sofern das amtliche Kennzeichen beschädigt oder unleserlich ist, kann dieses ersetzt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.

Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Sind die NRW-Siegel beschädigt oder verloren gegangen setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung ( strassenverkehrsamtstadt.wuppertalde; Tel. 563-0 )

Kennzeichenschilder aus anderen Zulassungsbezirken können nicht gestempelt werden, wenn die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter nicht in Wuppertal wohnt!

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