Beschreibung
Beschreibung
Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.
Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ist nur ein Stadtsiegel beschädigt worden oder verloren gegangen, reicht die Vorsprache des Halters mit den amtlichen Kennzeichen und dem Fahrzeugschein aus.
Kennzeichenschilder aus anderen Zulassungsbezirken können nicht gestempelt werden, wenn die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter nicht in Wuppertal wohnt!
Hinweis:
Donnerstags werden in der Zeit von 13:00 - 14:00 Uhr keine Nachsiegelungen vorgenommen.